Meldungen

Hiller Markt

17.04.2024 (Text und Foto Gemeinde Hille)

Hiller Frühjahrsmarkt, ein Fest für Jung und Alt

Das traditionelle Volksfest Hiller Markt steht wieder vor der Tür und lädt Groß und Klein zu einem unvergesslichen Erlebnis ein. Vom 26. bis 28.04.2024 verwandelt sich der Hiller Marktplatz (Sportplatz weg 43) in einem bunten Festplatz mit zahlreichen Attraktionen und Highlights.

 

Besucher erwartet ein vielfältiges Programm mit Fahrgeschäften, Live-Musik, kulinarischen Köstlichkeiten und einem abwechslungsreichen Unterhaltungsangebot.

 

Am Freitag, 26.04.2024, um 12 Uhr wird die Kirmes offiziell eröffnet, dann kann das bunte Treiben beginnen.

 

Samstag, 27.04.2024, findet um 10 Uhr die offizielle Eröffnungsfeier der Gewerbeschau im Festzelt. Der Musikzug Viktoria Hille begleitet musikalisch diese Eröffnung. Ab 20 Uhr findet die Vereinsnacht im Festzelt statt, Eintritt 8.- € (für Besucher im einheitlichen Outfit 5.- €).

 

Ein Gottesdienst im Zelt findet am Sonntag, 28.04.2024, um 11 Uhr im Festzelt statt. Danach geht es weiter mit Live-Musik von Oli Moly. Das Hiller Fitness-Studio Lifestyle bietet von 15 bis 16 Uhr ZUMBA zum Mitmachen an.

 

Der Hiller Markt bietet die perfekte Gelegenheit, gemeinsam mit Familie und Freunden eine fröhliche Zeit zu verbringen und das bunte Treiben zu genießen. Kommen Sie vorbei und erleben Sie die einzigartige Atmosphäre dieses traditionsreichen Volksfestes.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Reisezeit

 18.04.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto HH)                                                                                                                    

 

Reisedokumente rechtzeitig überprüfen

 

Im Hinblick auf den geplanten Sommerurlaub vieler Hiller Familien rät das Team des Bürgerbüros der Gemeinde Hille, rechtzeitig die Gültigkeit aller Ausweis und Reisedokumente zu überprüfen. „Und zwar nicht nur die eigenen, sondern auch die der Kinder“, heißt es aus dem Hiller Rathaus.

 

„Immer wieder stellen Bürger*innen erst kurz vor Reiseantritt fest, dass die notwendigen Dokumente abgelaufen oder nicht mehr lange genug gültig sind“ schreibt die Gemeindeverwaltung. „denn einige Reiseziel-Länder, wie etwa Ägypten oder Tunesien, fordern eine mindestens sechsmonatige Restgültigkeit der Ausweisdokument bei der Einreise.“

 

Um teure Expressverfahren und unnötige Unruhe zu vermeiden, sei es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden, teilt die Gemeindeverwaltung mit. „Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen an Lieferzeiten gebunden ist und diese bis zu sechs Wochen betragen können. Zudem könne es speziell kurz vor den Sommerferien aufgrund der erhöhten Nachfrage zu längeren Wartezeiten im Bürgerbüro und auch bei den Lieferzeiten kommen.“

 

Es gelte zu beachten, dass alle Ausweisdokumente nur persönlich beantragt werden können und für sämtliche Dokumente aktuelle biometrische Passbilder und ggf. Geburtsurkunden erforderlich seien. Weiter heißt es: “Gut für alle Eltern zu wissen: Wegen einer Gesetzesänderung werden seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Stattdessen gibt es Personalausweise und Reisepässe.“

Die Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.

 

Wer bei der Gemeinde Hille einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokumentes vereinbaren möchte, buche bitte einen Termin über die online-Terminvereinbarung, zu finden auf der Homepage der Gemeinde Hille. Das Team des Bürgerbüros ist außerdem über die Zentrale der Gemeinde Hille (0571/4044-0) oder per E-Mail über buergerservice@hille.de zu erreichen.

 

 

Das Rathaus in Hartum

Sondermüll

06.04.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixabay)

ACHTUNG NEUER STANDORDT

„Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerben“ – NEUER STANDORT

 

Am Samstag, dem 13. April 2024 wird auf dem Gelände der Pohlschen Heide (Pohlsche Heide 1, 32479 Hille) in der Zeit von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr von der KreisAbfallVerwertungsGesellschaft (KAVG) des Kreises Minden-Lübbecke die Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerben durchgeführt. Ein Sammelmobil steht zur Annahme der schadstoffhaltigen Abfälle bereit. Der bisherige Standort Parkplatz am Bauhof/Feuerwehrgerätehaus in der Ortschaft Hartum kann zurzeit durch Bauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus nicht genutzt werden. Daher können die Einwohner der Gemeinde Hille an diesem Tag auf dem Gelände der Pohlschen Heide ihren Sondermüll zu entsorgen.

 

Bei dieser Sammlung können u.a. folgende schadstoffhaltige Abfälle entsorgt werden:

 

Abbeizmittel, Batterien (auch Rückgabemöglichkeit im Handel), Bremsflüssigkeit, Chemikalien, Farben/Lacke (soweit sie nicht ausgehärtet sind), Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Laugen (z. B. Natronlauge, Salmiakgeist), Lösungsmittel (z. B. Nagellackentferner), Motorreiniger, ölverschmutzte Lappen und Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien (Entwickler- oder Fixierbäder), Quecksilberthermometer, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Verdünnung . Die Sondermüllabfälle sollten in verschlossenen Behältern abgegeben werden. Altmedikamente können beim Sammelmobil des AML abgegeben werden. Ebenfalls könnenSpritzenundKanülenin verschlossenen Behältern abgegeben werden, dies gilt auch für Arztpraxen.

 

Weiterhin können CD’s, Tonerkartuschen und Druckerpatronen abgegeben werden, die dann der Wiederverwertung zugeführt werden.

 

Die Abgabe des Sondermülls aus Haushaltungenist in haushaltsüblichen Mengenkostenlos, d.h. ein PKW (auch Kombi) voll oder ein kleiner Anhänger.

Für Kleingewerbebetriebeist die Abgabe des Sondermülls kostenpflichtig. Die Zahlung kann in bar oder auf Rechnung erfolgen.

 

A l t ö l  wird an der Sammelstellenur gegen Bezahlung (1,00 Euro/L) angenommen. Altöl kann auch bei den Händlern abgegeben werden, da sie verpflichtet sind, Altöl entweder gegen Vorlage des Kaufbeleges oder beim Kauf bis zur Menge des dort gekauften neuen Öls zurückzunehmen.

 

 

Nicht angenommen werden:

Farb- und Lackdosen sowie Malerutensilien, die eingetrocknet sind, gehören in den Hausmüll.

Restentleerte Farbdosen und Wandfarbeneimer gehören in die „Gelbe Tonne“.

 

Leere Spraydosen aus dem Körperpflege- oder Lebensmittelbereich tragen den „Grünen Punkt“

und gehören ebenfalls in die “Gelbe Tonne“.


Zerkleinerter Gipskarton oder ähnliche Gipsprodukte sind auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Pohlsche Heide“ zu entsorgen.

 

Weitere Informationen können aus dem Abfallkalender 2024 der Gemeinde Hille entnommen werden.

 

Info Glasfaser

Pressetext: Greenfiber – Glasfaser                                                                                                                       05.04.2024

 06.04.024 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixabay)

Informationsveranstaltungen zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Hille

 

Seit Herbst 2022 errichtet die Breitband Hille GmbH ein flächendeckendes Glasfasernetz in der Gemeinde Hille. Über 2.000 Kunden sind bereits online und der Bau schreitet kontinuierlich voran. Solange die Bagger noch in Hille unterwegs sind haben die Bürger*innen die Möglichkeit, einen Glasfaser-Hausanschluss zu einem Kostenanteil in Höhe von lediglich 100.- € zu beantragen.

 

Die Fa. Greenfiber bietet für Interessenten Informationsveranstaltungen an, die wie folgt terminiert sind:

 

Dienstag, 16.04.2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in der Ortschaft Hartum

Mittwoch, 17.04.2024, 18:30 Uhr in der Aula der Verbundschule in der Ortschaft Hille

Donnerstag, 18.04.2024, 18:30 Uhr im Bürgerhaus in der Ortschaft Rothenuffeln

 

Außerdem ist die Firma Greenfiber am Samstag, 27.04.2024 & Sonntag, 28.04.2024 im Gewerbezelt des Hiller Marktes mit einem Stand vertreten und steht dort für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Greenfiber unter www.greenfiber.de/hille.

 

 

Ankündigung

03.04.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto HH)

Gemeinde lobt den Heimatpreis zum fünften Mal aus

 

Mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Heimat-Preis werden ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise in Teilbereichen der Gemeinde Hille oder in der Gemeinde Hille insgesamt um Heimat und Gemeinschaft verdient machen.

Die Gemeinde Hille vergibt den Preis in diesem Jahr bereits zum fünften Mal.

Berücksichtigt werden begonnene, laufende oder bereits abgeschlossene Projekte zur Schaffung, Stärkung und zum Erhalt lokaler Identität und Gemeinschaft. Das Kulturgut muss dabei im Mittelpunkt stehen und das Projekt nachhaltig und nachahmenswert sein. Weitere Kriterien sind die allgemeine Zugänglichkeit und keine Gewinnerzielungsabsicht.

 

Von jedermann vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen oder örtliche Vereine.

 

Der Antragsvordruck wird rechtzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Hille unter www.hille.de/Leben&Lernen/Heimatförderung/Heimatpreis digital  zur Verfügung stehen und kann auf Wunsch in Papierform zugesandt werden. Ansprechpartnerin ist Anke kleine Siemer, Tel. 0571 4044 367.

 

Die Anträge können ausschließlich vom 15. April bis 31. Mai 2024 eingereicht werden.

 

Das Preisgeld beträgt 5.000,00 Euro. Bei drei Platzierten werden 2.500,00 Euro für den 1. Platz, 1.500,00 Euro für den 2. Platz und 1.000,00 Euro für den 3. Platz vergeben. Bei zwei Platzierten sind es 3.000,00 Euro und 2.000,00 Euro. Auch ein einziger Preisträger ist möglich.

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury.

 

Info

03.04.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixabay)

Sperrmüllabfuhr und Sammlung der Haushaltskältegeräte in der Gemeinde Hille

 

Im Gebiet der Gemeinde Hille wird eine Sperrmüllabfuhr und Abfuhr der Haushaltskältegeräte am Mittwoch, 24.04.2024, durchgeführt.

 

Die Abfuhr wird an diesem Tagin sämtlichen Ortschaftenerfolgen.

 

Der Sperrmüll und die Haushaltskältegeräte sind zur Abholung bei der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter der Telefon-Nr. 0571/40 44 0, per Mail an buergerbuero@hille.de, mit dem Vordruck „Sperrgutanmeldung“ Sperrmüll - Abholung und Entsorgung - Serviceportal Gemeinde Hillesowie persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hille erfolgen.

 

Bei der telefonischen Anmeldung zur Sperrgutabfuhr sowie der Anmeldung per Mail wird eine entsprechende Gebührenrechnung über die erworbenen Wertmarken ausgestellt und per Post übersandt.

Die Anmeldung per Telefon oder Mail sowie die Zahlung der Gebührenrechnung muss bis Mittwoch, den 17.04.2024 erfolgen. Bis Montag, den 22.04.2024 sind Anmeldung und Zahlung persönlich im Bürgerbüro möglich.

 

Nicht ausreichend frankiertes Sperrgut wird nicht abgefahren. Weiterhin erfolgt keine Abfuhr, sofern die Gebührenrechnung nicht bis Mittwoch, den 17.04.2024 beglichen wurde.

 

Für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Computerschrott und Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Rasierapparate etc. besteht die Möglichkeit, diese bei der Sammelstelle der Gemeinde Hille auf dem Gelände der Pohlschen Heide kostenlos abzugeben.

Weitergehende Hinweise können aus dem Abfuhrplan der Gemeinde Hille für das Jahr 2024 unter den Überschriften „Sperrmüll/Kühlgeräte“ und „Elektroaltgeräte“ entnommen werden.

 

 

Schadstoffe

„Schadstoffsammlung am 09.03.2024 im KAVG-Entsorgungszentrum
Pohlsche Heide in Hille

Am Samstag, dem 09. März 2024 führt die KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH
Minden-Lübbecke auf dem Gelände ihres Entsorgungszentrums Pohlsche Heide 1 in Hille
in der Zeit von 7 .30 Uhr - 13.00 Uhr eine Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus
Haushaltungen und Kleingewerben im Kreis Minden-Lübbecke
durch. Ein Sammelmobil
steht zur Annahme der schadstoffhaltigen Abfälle bereit.
Bei dieser Sammlung können u.a. folgende schadstoffhaltige Abfälle entsorgt werden:
Abbeizmittel, Batterien (auch Rückgabemöglichkeit im Handel}, Bremsflüssigkeit,
Chemikalien, Farben/Lacke (soweit sie nicht ausgehärtet sind), Haushaltsreiniger,
Holzschutzmittel, Klebstoffe, Laugen (z. B. Natronlauge, Salmiakgeist), Lösungsmittel (z. B.
Nagellackentferner), Motorreiniger, ölverschmutzte Lappen und Ölfilter,
Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien (Entwickler- oder Fixierbäder),
Quecksilberthermometer, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit
Restinhalt, Verdünnung. Die Sondermüllabfälle sollten in verschlossenen Behältern
abgegeben werden. Altmedikamente können ebenfalls beim Sammelmobil abgegeben
werden, ebenfalls Spritzen und Kanülen in verschlossenen Behältern (dies gilt auch für
Arztpraxen). Weiterhin können CD's, Tonerkartuschen und Druckerpatronen abgegeben
werden, die dann der Wiederverwertung zugeführt werden.

Die Abgabe des Sondermülls aus Haushaltungen ist in haushaltsüblichen Mengen für alle
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Minden-Lübbecke kostenlos.
Für Kleingewerbebetriebe ist die Abgabe des Sondermülls kostenpflichtig. Die Zahlung
kann in bar oder auf Rechnung erfolgen.
AI t ö I wird an der Sammelstelle nur gegen Bezahlung (1,00 Euro/L) angenommen. Altöl
kann auch bei den Händlern abgegeben werden, da sie verpflichtet sind, Altöl entweder
gegen Vorlage des Kaufbeleges oder beim Kauf bis zur Menge des dort gekauften neuen
Öls kostenlos zurückzunehmen.
Nicht angenommen werden:
Farb- und Lackdosen sowie Malerutensilien, die eingetrocknet sind. Diese gehören
in den Hausmüll.
Restentleerte Farbdosen und Wandfarbeneimer. Diese gehören in die „Gelbe
Tonne".
leere Spraydosen aus dem Körperpflege- oder Lebensmittelbereich tragen den
,,Grünen Punkt" und gehören ebenfalls in die "Gelbe Tonne".
Elektroaltgeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können kostenlos am
Wertstoffhof der KAVG im Entsorgungszentrum „Pohlsche Heide" abgegeben
werden.
Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung unter: www.kavg-ml.de/schadstoffe, bei der
KAVG unter 05707 91 99 096 oder bei der Umweltberatung der Verbraucherzentrale für den
Kreis Minden-Lübbecke unter 0571 386 379 01.

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Pressetext: Straßensperrung Mindener Straße 21.02.2024

Ankündigung der Vollsperrung eines Teilstücks der Mindener Straße in der Ortschaft Hille

Ab Montag, 04.03.2024 wird ein Teilstück der Mindener Straße (Landesstraße L 766) in der Ortschaft Hille aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Am Gleisbogen“ voll gesperrt.

Der Verkehr wird über eine Beschilderung über die Ortschaften Rothenuffeln und Eickhorst umgeleitet. Ebenfalls umgeleitet wird der Fuß- und Radverkehr über die Gemeindestraßen "Glinst, Glinster Feldstraße, Osterfeld, Bahnhofstraße und Alte Genossenschaft".
Die Gemeindestraßen "Am Kanal und Glinst" sind während dieser Zeit nur für Busse und Anlieger frei.

Die SB Tankstelle an der Mindener Straße ist während der Bauarbeiten aus Richtung Hille zu erreichen.

Abhängig von der Witterung sind 5 bis 8 Wochen für die Bauarbeiten eingeplant

KAVG-Wertstoffhöfe

13.02.2024 (Text KAVG, Iris Aumann)

Verlängerte Öffnungszeiten der KAVG-Wertstoffhöfe ab 01.03.2024

 Hille: Die KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke (KAVG) informiert über die verlängerten Öffnungszeiten ihrer Wertstoffhöfe ab 01.03.2024.

 

Öffnungszeiten KAVG Wertstoffhöfe ab 01.03.2024

Entsorgungszentrum Pohlsche Heide
(Pohlsche Heide 1, Hille)

Mo. bis Fr.

Sa.

7:30 – 17:00 Uhr

7:30 – 13:00 Uhr

Wertstoffhof Lübbecke
(Benzstraße 3, Lübbecke)

Mo., Di., Do., Fr.

Sa.

8:00 – 17:00 Uhr

8:00 – 13:00 Uhr

Wertstoffhof Hüllhorst
(Weidehorst 50, Hüllhorst)

Mi. und Fr.

Sa.

9:00 – 17:00 Uhr

8:00 – 13:00 Uhr

 

Änderungen vorbehalten.

 

Aktuelle Informationen / Anschriften / Kontakt unter www.kavg-ml.de

 

 

 

Osterfeuer 24

05.02.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto HH)

Anmeldung Osterfeuer

 

Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben..

 

Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken.

 

In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.

 

Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.
Diese Anzeigefrist ist zwingend einzuhalten, um die Osterfeuer sachgerecht prüfen zu können.

 

Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille. (Link zum Serviceportal: Osterfeuer / Brauchtumsfeuer - Serviceportal Gemeinde Hille)

 

Osterfeuer des Dammvereins

Gemeinde Hille

Der Bürgermeister                                Pressemitteilung

 

Straßensperrung Tannengarten – Ortschaft Hille -

Ab Mittwoch, dem 24.01.24 wird die Straße „Tannengarten“zwischen der L770 und der Einmündung  „Riekkamp“aufgrund vonGehölz- und Baumschnittarbeitenvoll gesperrt.

Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte nächster Woche abgeschlossen sein.

 

Telefon Vermittlung (0571) 4044-0

Telefon Durchwahl (0571) 4044-267

Telefax: (0571) 4044-400

Auskunft erteilt: Yvonne Gieseking

Mit der Bitte um Veröffentlichung.

Freundliche Grüße

 

Yvonne Gieseking

Warnung!

16.01.2023 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixabay)

Warnung vor dem Betreten von Eisflächen

Beim Betreten von Eisflächen in der Gemeinde Hille besteht Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken. Trotz der Wetterlage der vergangene Tage mit Temperaturen um den Gefrierpunkt und teils deutlich darunter hat sich auf den Gewässern keine tragfähige Eisschicht aufgebaut. Die bereits vorhandene kann weder Menschen noch Tiere tragen. Die Gemeindeverwaltung bittet um umsichtiges Verhalten. Im kalten Wasser kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.

Handlungsempfehlungen:

Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren durch Betreten von Eisflächen.Eine Eisdecke ist erst ab mindestens ca. 15 cm Dicke tragfähig.Besondere Vorsicht ist bei Steganlagen, Schilf, Brückenpfeilern und ähnlichen Objekten geboten.Lassen Sie Kinder zu jeder Jahreszeit nicht unbeaufsichtigt in die Nähe von Gewässern.Einsetzendes Tauwetter kann die Tragfähigkeit sehr schnell beeinträchtigen.Betreten Sie keine Eisflächen von fließenden Gewässern.Wasserpfützen und Verfärbungen am Eis können Hinweis auf brüchige Stellen sein.

Im Notfall Leben retten:

Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über die 112!Ist die Eisfläche nicht begehbar, warten Sie auf die Einsatzkräfte – begeben Sie sich nicht selbst in Lebensgefahr.Nähern Sie sich der eingebrochenen Person nur liegend mit maximaler Auflagefläche. Wenn vorhanden nutzen Sie Hilfsmittel.Vorsicht direkt an der Einbruchsstelle.Reichen Sie der eingebrochenen Person etwas zum Festhalten wie Äste, zusammengeknotete Kleidungsstücke, Hundeleinen, etc.

 

 

 

Biotonne im Winter

 11.01.2024 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixbay9

Umgang mit der Biotonne bei frostigem Wetter

In frostigen Wintermonaten besteht die Gefahr, dass sehr feuchte Abfälle in der Biotonne festfrieren und dadurch das Gefäß nicht vollständig entleert werden kann.

 

Hier einige Tipps für kalte Tage:

 

Der Boden der Biotonne sollte mit zerknülltem Zeitungspapier, Eierpappen oder

Häckselgut zum Aufsaugen ausgelegt werden.

Feuchte Küchenabfälle zusätzlich in Zeitungs- oder Haushaltspapier einschlagen.

Laub nicht feucht in die Tonne geben und das Zusammenpressen der Abfälle
vermeiden.

Falls möglich, sollte die Biotonne in der Nacht vor der Abfuhr an einem frostfreien Ort
(z. B. Garage oder Schuppen) aufgestellt werden.

Am Abend vor der Entleerung festgefrorene Abfälle mit einem Besenstiel oder einem Spaten vorsichtig vom Tonnenrand lösen.

Auf keinen Fall sollte man heißes Wasser und schon gar nicht Frostschutzmittel oder
Streusalz in die Tonne füllen. Heißes Wasser kühlt ab und friert dann erst recht fest.
Frostschutzmittel und Streusalz machen den Inhalt der Biotonne für eine Kompostierung
unbrauchbar!

Feuchte Bioabfälle antrocknen lassen oder in eine Lage Zeitungspapier einschlagen, um ggf. Feuchtigkeit aufzusaugen (kein Farb-/Hochglanzpapier)

Biomüll, bevor er in die Tonne gegeben wird, für circa eine Stunde rausstellen; abgekühlter oder angefrorener Bioabfall friert weniger in der Tonne fest

Boden der Biotonne mit einigen Lagen oder geknülltem Zeitungspapier ausstatten. Aber bitte dran denken: Die Biotonne ist aber nicht für die Altpapierentsorgung vorgesehen.

Kurz vor Entleerung der Biotonne mit einem Spaten durch seitliches Herunterfahren an den Innenwänden der Tonne die Bioabfälle lösen. Vorsicht, bei starkem Frost wird der Kunststoff spröde und die Tonne kann dabei beschädigt werden.

 

Kurpark Baumschnitt

10.01.2024 ((Text Gemeinde Hille)

Baumschnitt Kurpark in Rothenuffeln

 

In den kommenden Wochen finden Gehölz- und Baumschnittarbeiten im Kurpark Rothenuffeln statt.

Im östlichen Bereich des Kurpark werden die Regenrückhaltebecken freigeschnitten und in der gesamten  Grünanlage finden Baumpflegearbeiten statt.

Aus Verkehrssicherungsgründen werden zeitweise die Geh- und Radwege und der nördliche Wirtschaftsweg gesperrt.

 

Müllabfuhr im neunen Jahr

Verschiebung der Müllabfuhr für die Abfuhrbezirke 1 und 2

Die Gemeindeverwaltung Hille weist darauf hin, dass aufgrund des Feiertages am 1. Januar 2024
Verschiebungen im Bereich der Abfallentsorgung vorgenommen wurden.

Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 1 (Eickhorst, Oberlübbe, Rothenuffeln,
Unterlübbe und Hartum):

Dienstag, 02.01.2024 = Papier
Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 2 (Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und
Südhemmern):
Mittwoch, 03.01.2024 = Papier
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung (Telefon 0571/40 44 – 346)
zur Verfügung.

4. Runde der Lärmaktionsplanung läuft

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch
Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien
darstellen zu können, verpflichtet die
EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitglieds-
staaten zur Erarbeitung von Lärmkarten.
Anhand dieser Lärmkarten können
Lärmschwerpunkte im Gemeindegebiet
aufgezeigt werden.

Die Gemeinde Hille hat als lärmkartierte
Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen
Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen.

Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der
EUUmgebungslärmrichtlinie festgelegt.
Basis des Lärmaktionsplans ist insbesondere
die mit Unterstützung der Kommunen vom
Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte
Lärmkartierung.

Ausführliche Informationen zur
Lärmaktionsplanung, gesetzlichen
Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen
und Umgebungslärm finden Sie unter auf
der Seite des Landes NRW im
Umgebungslärmportal unter www.umgebungslaerm.nrw.de

Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von
Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung.
Hierbei wurden die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen
mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher
täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h) untersucht.

Im Gemeindegebiet von Hille waren dies:

 die L 770 (Westliche Gemeindegrenze bis L 802 - Rahdener Straße),
 die L 766 (Östliche Gemeindegrenze bis Kreisverkehr L 772 - Holzhauser Straße),
 die B 65 (Östliche Gemeindegrenze bis L 772 - Hartumer Straße),
 die L 876 (Östliche Gemeindegrenze bis Kreisverkehr L 772 - Bergkirchener Straße) und
 die L 772 (Südliche Gemeindegrenze bis K 15 - Hauptstraße)

Im Zuge der Aufstellung des Lärmaktionsplans wird auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 31.01.2024 die Möglichkeit, der Gemeinde mitzuteilen,
wo sie im Bereich der oben genannten Hauptverkehrsstraßen von Lärm betroffen sind, von
welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich
wünschen, damit es leiser wird.
Anregungen und Mitteilungen sind an das Email-Postfach info@hille.de unter dem Stichwort:
Lärmaktionsplanung 4. Runde zu senden. Selbstverständlich ist auch der Postweg möglich

Müllabfuhr

16.12.2023 (Text Gemeinde Hille)

Verschiebung der Müllabfuhr für die Abfuhrbezirke 1 und 2

 

Die Gemeindeverwaltung Hille weist darauf hin, dass infolge der Weihnachtsfeiertage 2023 Verschiebungen im Bereich der Biomüllabfuhr und der Leerung der Gelben Tonne vorgenommen werden.

 

Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 1 (Eickhorst, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe und Hartum):


Samstag, 23.12.2023 = Biomüll
Mittwoch, 27.12.2023 = Gelbe Tonne

Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 2 (Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern):


Mittwoch, 27.12.2023 = Biomüll
Donnerstag, 28.12.2023 = Gelbe Tonne

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung (Telefon 0571/40 44 – 346) zur Verfügung.

 

 

Wertstoffhöfe

16.12.2023 (Text KAVG)

KAVG informiert über Öffnungszeiten ihrer Wertstoffhöfe

Hille: Die KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke (KAVG) informiert über die Öffnungszeiten ihrer Wertstoffhöfe „zwischen den Jahren“ und über ihren Service der kostenlosen Annahme abgeschmückter Weihnachtsbäume.

Öffnungszeiten KAVG Wertstoffhöfe vom 23.12.-30.12.2023

Pohlsche Heide Hille

23.12.

27.-29.12.

30.12.

7:30 – 13:00 Uhr

7:30 – 16:30 Uhr

7:30 – 13:00 Uhr

Wertstoffhof Lübbecke

23.12.

28.+29.12.

30.12.

Geschlossen

8:00 – 16:30 Uhr

8:00 – 13:00 Uhr

Wertstoffhof Hüllhorst

23.12.

27.+29.12.

30.12.

Geschlossen

9:00 – 16:30 Uhr

8:00 – 13:00 Uhr

Änderungen vorbehalten.

Kostenlose Weihnachtsbaumannahme an allen KAVG Wertstoffhöfen

Wie jedes Jahr bietet die KAVG den BürgerInnen an, die abgeschmückten Weihnachtsbäume kostenlos an den Wertstoffhöfen der KAVG abzugeben. So machen Sie der Umwelt ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk, denn die Tannenbäume werden im Entsorgungszentrum Pohlsche Heide dann zu umweltfreundlicher Energie und Humus verwertet.

WICHTIG: Vor der Tannenbaumabgabe muss sämtlicher Baumschmuck, Lametta etc. entfernt sein.

 

 

Aktuelle Informationen / Anschrift / Kontakt unter www.kavg-ml.de

 

Einladung

13.12.2023 (Text und Foto Gemeinde Hille)

Konzert im WEZ Hille

 

Schülerinnen und Schüler von Herrn Peter Tiessen bieten ein festliches und kurzweiliges Programm am Freitag, 15.12.2023 ab 16.45 Uhr bis 17.30 Uhr im WEZ in Hille.

Herr Tiessen ist die Lehrkraft für Querflöte, Klarinette und Saxophon der Musikschule.

Kommen Sie einfach vorbei und hören Sie zu!

 

 

Info

04.12.2023 (Text Gemeinde Hille)

Rathaus ist geschlossen

 Das Rathaus ist vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 geschlossen.

Am Dienstag, 02.01.2024 ist die Verwaltung zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet.

 

Aktion Lichtblicke

04.12.2023 (Text Gemeinde Hille)

 Spende statt Karten

 

Wie bereits in den Vorjahren verzichtet die Gemeinde Hille auf den Versand von Weihnachtskarten. Der dafür vorgesehene Betrag wird der Aktion „Lichtblicke“ gespendet. Die Organisation unterstützt Menschen, die ohne eigenes Verschulden in eine materielle, finanzielle oder seelische Notlage geraten sind. Mit dieser Aktion soll geholfen werden, bedürftigen Menschen etwas Glanz und Wärme in die Weihnachtszeit zu bringen.

 

Neuer allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

27.11.2023 (Text und Foto Gemeinde Hille)

Neuer allgemeiner Vertreter der Gemeinde Hille

 

Die Gemeindeordnung NRW gibt vor, dass die Gemeinde einen allgemeinen Vertreter bestellt, sofern es keine Beigeordnetenstelle gibt. Diese Regelung dient dazu, dass der laufende Betrieb der Verwaltung sichergestellt ist, wenn der Bürgermeister nicht im Haus ist.

 

Bislang wurde dieses Amt von Detlef Hartmann, Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales, bekleidet. Herr Hartmann ist zum 1. November in den wohlverdienten Ruhestand gegangen, daher muss ein neuer allgemeiner  Vertreter ans Werk. Der Gemeinderat der Gemeinde Hille beschließt in der Ratssitzung am 09.11.2023 einstimmig, dass dieses Amt ab sofort Dietmar Rohde übernimmt.

Die Wahl umfasst auch die Geschäftsführung der Wirtschafts-Betriebsgesellschaft und die stellvertretende Werkleitung des Straßen- und Abwasserbetriebes.

 

Ute Hildebrandt wird vom Gemeinderat der Gemeinde Hille als weitere vertretungsberechtigte Person des Bürgermeisters gewählt.

 

Ute Hildebrandt, Bürgermeister Michael Schweiß und Dietmar Rohde (v.l.)

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Energie

17.10.2023 (Text Gemeinde Hille)

Energieeinsparungen in öffentlichen                                                                                
                               Liegenschaften und Einrichtungen

 

Aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten und den stark gestiegenen Kosten für Strom und Gas hat die Gemeinde Hille im letzten Jahr Richtlinien zur Energieeinsparung in den öffentlichen Liegenschaften und Einrichtungen beschlossen, die offiziell am 15.04.2023 ausgelaufen sind.

 

Auch wenn sich die Beschaffungslage entspannt hat, sind die Preise aktuell nach wie vor sehr hoch und belasten den kommunalen Haushalt sehr.

 

Verwaltungsseitig wurde daher beschlossen, die bestehenden Richtlinien auf freiwilliger Basis weiter anzuwenden.

 

Die Richtlinien finden Sie hier:Richtlinie der Gemeinde zur Energieeinsparung (hille.de)

 

Klima-Wettbewerb

07.11.2023 (Text Gemeinde Hille)

Klima.Sieger gesucht!
Wettbewerb zur energetischen Sanierung von Vereinsgebäuden geht in die achte Runde!

 Klima.Sieger – Sparen, sanieren, schützen – unter diesem Motto startet Westfalen Weser in diesem Jahr zum siebten Mal einen Wettbewerb für Vereine in unserer Region. Ziel des Wettbewerbs ist es, Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Klimaschutz und die Energieeffizienz vor Ort finanziell und mit Know-how zu unterstützen. Preisgelder von bis zu 25.000 € winken den Gewinner*innen!

 

Interessierte Vereine können sich noch bis zum 14. Januar 2024 bewerben. Hier geht es zu dem Bewerbungsformular. Unsere Klima.Sieger: Westfalen Weser

 

Westfalen Weser freut sich auf viele Bewerbungen.

 

 

07.10.2023 (Text Gemeinde Hille, Foto HH)

Seniorenfeiern in der Gemeinde Hille

 

Die Seniorenfeiern der Gemeinde Hille für die Ortschaften Unterlübbe und Hartum finden im Oktober wie folgt statt:

 

Unterlübbe:
12. Oktober 2023, 15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Oberlübbe

 

Hartum:
21. Oktober 2023, 15 Uhr im Gemeindehaus

 

Alle Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren haben dazu eine Einladung bekommen und sind herzlich eingeladen an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

 

Einladung: Seniorenbeirat

04.10. 2023 ( Text Seniorenbeirat, Foto HH)

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Hille lädt ein

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Hille lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Veranstaltung mit dem Titel "Gut, dass wir einander haben - Zuversichtlich älter werden in Hille" ein. Die Veranstaltung findet am 26. Oktober 2023 um 18:00 Uhr  im Müllerhaus, Mühlenheide 22, 32479 Hille statt.

In der heutigen Zeit stehen ältere Menschen vor verschiedenen Herausforderungen, die auch in Hille spürbar sind. Der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen, die steigenden Heimkosten und die finanzielle Belastung der Angehörigen sowie die Überlastung der pflegenden Angehörigen sind nur einige Beispiele für die aktuelle Realität. Herr Klaus Marschall, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange des Kreis Minden-Lübbecke, wird ein Impulsreferat zum Thema halten. Der Seniorenbeirat möchte mit dieser Veranstaltung das Gemeinwesen stärken und aufzeigen, welche ambulanten und stationären regionalen Angebote es gibt. Auf der Homepage der Gemeinde Hille werden im Rahmen der Veranstaltung Informationen zu diesen Angeboten präsentiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, persönliche Anliegen mit anwesenden Dienstleistern aus der Region zu besprechen. Diese stehen den Teilnehmenden für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Der Seniorenbeirat freut sich auf zahlreiches Erscheinen und einen informativen Austausch.

 

 

Das Müllerhaus in Südhemmern bietet Platz für viele Gäste 

28.09.2023 (Text Gemeinde Hille, Foto Pixabay)

Verschiebung der Müllabfuhr für die Abfuhrbezirke 1 und 2

 

Die Gemeindeverwaltung Hille weist darauf hin, dass infolge des Feiertages am 3. Oktober 2023 Verschiebungen im Bereich der Biomüllabfuhr und der Leerung der Gelben Tonne vorgenommen werden.

 

Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 1 (Eickhorst, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe und Hartum):


Mittwoch, 04.10.2023 = Gelbe Tonne

Die Abfuhrtermine ändern sich wie folgt für den Abfuhrbezirk 2 (Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern):


Mittwoch, 04.10.2022 = Biomüll
Donnerstag, 05.10.2022 = Gelbe Tonne

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung (Tel. 0571 40 44 346) zur Verfügung.

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ANMERKUNG:
grün = noch aktuell - schwarz = findet noch statt - rot = vergangen

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Montag, 02.10.2023 geschlossen.

Die Gemeinde bitte um Beachtung und Verständnis.

Seniorenfeiern in der Gemeinde Hille

Die Seniorenfeiern der Gemeinde Hille für die Ortschaften Südhemmern und Eickhorst
finden im September wie folgt statt:
Eickhorst:
23. September 2023, 15 Uhr in der Turnhalle
Südhemmern:
30. September 2023, 14:30 Uhr im Müllerhaus

Alle Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren haben dazu eine Einladung bekommen und sind
herzlich eingeladen an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Straßensanierungsarbeiten in der Gemeinde Hille

In den Ortschaften Holzhausen, Hartum und Unterlübbe
finden in der Zeit vom 18.09.2023 bis
einschließlich 02.10.2023 Straßensanierungsarbeiten statt.
Folgende Straßen sind davon betroffen:
Holzhausen
Große Heide ab Einmündung Landriehe bis zum Bruchkamp Einmündung Braukamp
Hartum/Unterlübbe
Zwischen Köhlte 30 und dem Wirtschaftsweg entlang des Bastau-Entlasters
Die Gemeinde Hille bittet darum die Straßen für die Durchführung der Arbeiten freizuhalten
und keine Autos in den Seitenbereichen abzustellen.

Sperrmüllabfuhr und Sammlung der Haushaltskältegeräte in der Gemeinde Hille


Im Gebiet der Gemeinde Hille wird eine Sperrmüllabfuhr und Abfuhr der Haushaltskältegeräte

am Mittwoch, 13.09.2023, durchgeführt. Die Abfuhr wird an diesem Tagin sämtlichen Ortschaften erfolgen.



Der Sperrmüll und die Haushaltskältegeräte sind zur Abholung bei der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter der Telefon-Nr. 0571/40 44 0, per Mail an buergerbuero@hille.de ,mit dem Vordruck „Sperrgutanmeldung“ aus dem Serviceportal (Sperrmüll - Abholung und Entsorgung - Serviceportal Gemeinde Hille) sowie persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hille erfolgen.



Bei der telefonischen Anmeldung zur Sperrgutabfuhr sowie der Anmeldung per Mail wird eine entsprechende Gebührenrechnung über die erworbenen Wertmarken ausgestellt und per Post übersandt.

Die Anmeldung per Telefon oder Mail sowie die Zahlung der Gebührenrechnung muss bis zum 06.09.2023 erfolgen. Bis zum 11.09.2023 sind Anmeldung und Zahlung persönlich im Bürgerbüro möglich.



Nicht ausreichend frankiertes Sperrgut wird nicht abgefahren. Weiterhin erfolgt keine Abfuhr, sofern die Gebührenrechnung nicht bis zum 06.09.2023 beglichen wurde.



Für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Computerschrott und Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Rasierapparate etc. besteht die Möglichkeit, diese bei der Sammelstelle der Gemeinde Hille auf dem Gelände der Pohlschen Heide kostenlos abzugeben.

Weitergehende Hinweise können aus dem Abfuhrplan der Gemeinde Hille für das Jahr 2023 unter den Überschriften „Sperrmüll/Kühlgeräte“ und „Elektroaltgeräte“ entnommen werden.

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