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06.07.2026 (Text und Fotos Hanna Hartmann)

Sommerblumen Ausverkauf in der Gärtnerei Ohlemeyer in Holzhausen II

Hille-Holzhausen II. Die Pflanzzeit für Sommerblumen ist inzwischen beendet. In der Gärtnerei Ohlemeyer sind jedoch noch kräftige und farbenfrohe Pflanzen übrig geblieben. „Die sind viel zu schade um im Kompost zu landen und deshalb werden wir sie sehr preiswert verkaufen, ja fast verschenken“, sagt der Geschäftsführer Henning Grund.

Üppige Blütenpracht, zu schade für den Kompost

Die bekannten Sommerblumen sind noch in vielen Farben und Sorten vorhanden, seien es Betunien, Begonien, Geranien, Lieschen oder Fuchsien. Sie werden für 2 Euro das Stück abgegeben und wer 5 Stück kauft, bezahlt nur 1,50 Euro pro Stück.

In fast jedem Garten gibt es ein Eckchen, dass durch einige farbenfrohe Sommerblumen aufgewertet wird und viele bunte Blumen auf dem Balkon oder auf der Terrasse lassen Urlaubsstimmung aufkommen. Einfach mal bei Ohlemeyers vorbeifahren und schauen, ob die Lieblingsblumen in der Lieblingsfarbe noch zu erwerben sind.

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27.06.2026, Hille 

Die sieben Hiller Bürger, Christian Schubert,Hans Thienelt, Marcel Oestreich, Eberhard Peithmann, Friedrich Hersemann, Mario Kollmeyer und Christian Fabry  haben diesen offenen Brief an den Landrat Ali Dogan geschickt und das HillerWebBlatt gebeten, den Brief zu veröffentlichen.

 Offener Brief an Landrat Ali Dogan

Missstände am Erdbrüggenkamp 1 in Hille-Unterlübbe - Bürger erwarten konsequentes Handeln

 Sehr geehrter Herr Dogan,

mit diesem offenen Brief wenden wir uns als Bürger an Sie, weil die Zustände auf dem Hofgelände im Erdbrüggenkamp 1 in Hille-Unterlübbe seit Jahren Anlass zu großer Sorge geben.

 Zunächst möchten wir ausdrücklich festhalten: Sie persönlich tragen keine Verantwortung für die Entstehung dieser Situation. Die offensichtlichen Missstände und Versäumnisse früherer Jahre haben Sie mit Amtsantritt übernommen. Doch gerade deshalb richtet sich nun dieser Brief an Sie - als obersten Dienstherrn der zuständigen Behörden und Verantwortlichen dafür, dass geltendes Recht konsequent durchgesetzt wird.

 Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich inzwischen, wie lange die Zustände auf dem Gelände noch andauern sollen. Seit Jahren beobachten wir eine Entwicklung, die für viele kaum noch nachvollziehbar ist: zahlreiche ungenehmigt genutzte Mietwohnungen, abgestellte schrottreife Fahrzeuge mitten im Wasserschutzgebiet sowie weiterhin offene Fragen beim Brandschutz.

Der Eindruck, der sich dabei verfestigt hat, schadet dem Vertrauen in Verwaltung und Behörden: Während sich die große Mehrheit der Bürger an Vorschriften und Genehmigungen halten muss, scheint auf diesem Grundstück über Jahre hinweg ein anderer Maßstab zu gelten.

 Besonders kritisch ist die Vermietung von Wohnraum zu sehen, obwohl nach wie vor baurechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind und beim Brandschutz erhebliche Zweifel bestehen. Insbesondere beim Brandschutz stellen sich folgende Fragen:

• Ist die Zuwegung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleistet?

 • Werden Aufstellflächen für Drehleiter- und Einsatzfahrzeuge durch abgestellte Fahrzeuge eingeschränkt?

 • Existiert ein funktionierender zweiter Rettungsweg?

 • Sind sämtliche brandschutztechnischen Auflagen inzwischen erfüllt und überprüft worden?

 Niemand möchte sich ausmalen, welche Folgen ein Brand oder Rettungseinsatz unter problematischen Bedingungen haben könnte. Aber was muss eigentlich erst passieren, damit gehandelt wird?

 Ebenso besorgniserregend ist die Situation im Wasserschutzgebiet. Das dauerhafte Abstellen zahlreicher augenscheinlich nicht mehr betriebsfähiger Fahrzeuge begründet zumindest den Verdacht möglicher Umweltgefährdungen durch austretende Betriebsstoffe wie Öl oder Kraftstoffe.

 Die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate - in Zeitungsberichten, Leserbriefen und inzwischen auch im politischen Raum - zeigt deutlich, dass mittlerweile auch eine grundsätzliche Frage beantwortet werden muss:

Gilt geltendes Recht für alle gleichermaßen - oder werden Verstöße über Jahre faktisch geduldet? Der Eindruck einer ausbleibenden konsequenten Rechtsdurchsetzung hat das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger spürbar beschädigt. Wir erwarten daher keine weiteren Jahre des Prüfens und Verwaltens, sondern entschlossenes und nachvollziehbares Handeln.

Wir fordern Sie ausdrücklich auf, die bestehenden Missstände mit den Mitteln des geltenden Rechts konsequent zu beenden. Dazu gehören insbesondere:

 • rechtswidrige Zustände nicht länger zu dulden,

• bau-und brandschutzrechtliche Vorgaben konsequent durchzusetzen,

• mögliche Umweltgefährdungen im Wasserschutzgebiet zu unterbinden,

 • sowie notwendige ordnungsrechtliche Maßnahmen zeitnah einzuleiten.

 Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass geltendes Recht nicht nur niedergeschrieben, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird.

Uns ist bewusst, dass rechtsstaatliche Verfahren Zeit benötigen. Ebenso klar ist jedoch: Jahrelange Verzögerungen und der Eindruck fehlender Konsequenz beschädigen das Vertrauen in Verwaltung und Politik erheblich. Zur Wiederherstellung des Vertrauens gehört daher nicht nur die Beseitigung der Missstände, sondern auch die transparente Aufarbeitung der Frage, warum diese über Jahre hinweg entstehen und fortbestehen konnten.

Wir fordern Sie deshalb auf, die bestehenden Missstände mit der notwendigen Konsequenz anzugehen, die zuständigen Behörden zu koordinieren und die Öffentlichkeit transparent über die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.

Die Menschen in unserem Ort erwarten keine weiteren Jahre des Prüfens, Vertagens und Verwaltens. Sie erwarten sichtbares Handeln!

 Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichner dieses offenen Briefes, stellvertretend für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die erwarten, dass geltendes Recht für alle gleichermaßen gilt und Missstände konsequent beseitigt werden.

Hille-Unterlübbe, 13.06.2026

Dieser offene Brief wurde unterschrieben von

Christian Schubert, Hans Thienelt, Marcel Oestreich, Eberhard Peithmann, Friedrich Hersemann, Mario Kollmeyer und Christian Fabry

 

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27.06.2026 (Text Andreas Jasper, Foto Hänel )

aMoore mio - Dark sky

 

Am dunkelsten Ort in tiefer Nacht. Stille. Das sternenglitzernde Firmament spannt sein weites Zelt über die Erde.

 

Wie Diamanten strahlen sie dort oben: die Perseiden, Sirius, der Große und der Kleine Wagen, die Plejaden und all die anderen Sterne mit seltsamen, geheimnisvollen Namen.

 

Ab und an zerreißt ein erschreckter Ruf die Stille der Nacht, ein kurzes Flattern eines Vogels, dessen Federkleid von einer sanften Brise gestreift wurde.

 

So könnte ein Krimi beginnen oder eine Liebesgeschichte. Oder die Reise zu den Sternen mit der Moorbahn Uchte-Essern und der Schul-Sternwarte Minden-Lübbecke e.V.

 

Was letztes Jahr als Versuch einer Kooperation der beiden Vereine begann, wird wegen des großen Erfolges in diesem Jahr mit zwei Veranstaltungen fortgesetzt:

 

Tour I: Sternschnuppenregen der Perseiden im August und Tour 2: Erkundung des Herbsthimmels im Oktober.

 

Dark sky-Tour I: Freitag, 14.08.2026

 

Die Perseiden - Sternschnuppen-Gucken im Uchter Moor

 

Beginn: 21.00 Uhr, Ende: gegen 01.00 Uhr

 

Dark sky-Tour II: 10.10.2026 - der Sternenhimmel im Herbst

 

Beginn: 17.30 Uhr , Ende: gegen 23.30 Uhr

 

Für beide Fahrten ist ein Aufenthalt von ca. 1 – 1,5 Stunden im Moor geplant. Unabdingbare Ausrüstung: warme Kleidung, feste Schuhe, Isomatte, Schlafsack oder warme Decken, Mückenschutzmittel. Es ist nachts im Moor kalt und feucht. Außerdem wird eine Taschenlampe mit rotem Licht benötigt. Kameras und Ferngläser können gern mitgebracht werden. Die Ausrüstung sollte in einen Rucksack oder eine kleinere Tasche passen.

 

Das Angebot richtet sich an Erwachsene. Kinder unter 14 Jahren können nicht teilnehmen, Jugendliche von 14 – 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

 

Veranstaltungsort:

Start und Ende der Fahrten ist das Informationszentrum Tor zum Moor, Osterloher Straße 22, 31603 Diepenau (OT Essern) und ein Ort im Moor.

 

Nach einer kurzen Einweisung und einem Vortrag der Sternwarte startet die Bahn. 

 

Am Zielort im Moor machen es sich die Reisenden auf dem Boden bequem und betrachten den Himmel unter Anleitung des Sternwarten-Teams. 

 

Ein Ausweichtermin kann nicht angeboten werden. Die Fahrten werden auch bei bewölktem Himmel stattfinden, nur bei Regen fällt die Tour ersatzlos aus.

 

Auf der Homepage der Moorbahn wird spätestens 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin bekanntgegeben, ob die Fahrt wetterbedingt ausfällt.  

 

Eine verbindliche Anmeldung ist für beide Fahrten die Voraussetzung für eine Teilnahme.Anmeldungen sind über die Homepage der Moorbahn ab sofort möglich. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich!

 

Der Fahrpreis beträgt 20.- € pro Person und Fahrt und wird an der Abendkasse entrichtet. 

 

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:  www.uchter-moorbahn.de

 

 

 

 

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01.07.2026 (Text und Foto Simone Nettingsmeier,WBV Am Wiehen)

Für Hille bleibt die Trinkwasserampel auf Rot und die Verordnung gilt weiterhin

Trinkwasser-Lage beim WBV „Am Wiehen“: Partner stabilisieren die Lage – erstmaliger spürbarer Verbrauchsrückgang am Sonntag, den 28. Juni 2026

 

Hille-Südhemmern.- Die Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet des Wasserbeschaffungsverbands (WBV) „Am Wiehen“ war während der Hitzeperiode vom 18. bis 28. Juni 2026 sehr angespannt und konnte nur durch außergewöhnliche Maßnahmen gesichert werden. Die tägliche Abgabemenge lag durchgehend im extrem hohen Bereich - mit einem Höchstwert von rund 20,2 Millionen Litern am Freitag, den 19.6.2026. Sie sank in diesem Zeitraum nie unter 18,8 Millionen Liter - dieser niedrigste Wert wurde erst am Sonntag, den 28.6. 2026 erreicht. Damit lag der Verbrauch durchgehend über der Menge, die durch Eigenförderung und Zukäufe nachgefüllt werden kann, ein wachsendes Defizit entstand.

 

Dass der Pegel im zentralen Hochbehälter dabei stets über der kritischen Marke von 1,50 Metern blieb und zuletzt sogar weitgehend stabilisiert werden konnte, ist vor allem der Solidarität mehrerer Versorgungspartner zu verdanken. Sie haben täglich teils weit über ihre vertraglichen Liefermengen hinaus Mehrmengen bereitgestellt oder über Notübergaben überhaupt erst zusätzliche Wasserlieferungen möglich gemacht. Die Versorgung im Zuge der Hitzeperiode war ein gemeinsamer Kraftakt - und sie trägt zurzeit, weil die Partner auch weiterhin zusammenstehen.

 

Das Ziel: 16 Mio. bis 17 Mio. Liter Trinkwasser am Tag

Am Sonntag, den 28. Juni 2026 ist der Verbrauch erstmals spürbar gesunken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht. Damit sich alle

Hochbehälter wieder vollständig auffüllen können und die Versorgung weiterhin gesichert ist, muss dauerhaft weniger Wasser entnommen werden, als in die Hochbehälter nachfließen kann. Der WBV „Am Wiehen“ wirbt deshalb um ein gemeinsames Ziel: einen täglichen Verbrauch von 16 bis 17 Mio. Litern Trinkwasser am Tag. In diesem Bereich ließe sich die Versorgung in den Sommermonaten voraussichtlich weitaus sicherer gestalten.

 

Die Verordnung bleibt in Kraft

Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt seit dem 24. Juni 2026 unverändert in allen vier Verbandskommunen. Die Ordnungsämter kontrollieren die Einhaltung, Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden. 

 

Die Lage wird täglich neu bewertet, sodass die Verordnung aufgehoben werden kann, sobald die Versorgung dies verantworten zulässt.

 

 

Über den Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“

Der WBV „Am Wiehen“, gegründet 1961, fördert Trinkwasser im Gebiet Hille-Südhemmern und beliefert damit seine vier Verbandsmitglieder: die Stadt Bad Oeynhausen, die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Löhne und den WBV des Amtes Hartum in Hille. Die Bürger*innen erhalten ihr Trinkwasser von ihren Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Ort.

 

Verbandsvorsteher: Michael Kasche

Technische Betriebsführung: Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR)

Kaufmännische Betriebsführung: Stadtwerke Löhne

Foto vom größten Hochbehälter. Hier muss der Pegelstand unbedingt über 1,50 Meter bleiben, um die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.

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