Wahl-ABC
Reserve 969
01.09.2025 (Text Anne von Behren, Fotos HH)
Informationen zur Kommunalwahl 2025
Am 14. September 2025 ist Kommunalwahl in NRW.
Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Im Kreis Minden-Lübbecke werden Bürgermeister, Mitglieder des Kreistages und Mitglieder des Stadt-/Gemeinderates gewählt. Somit hat jeder Wahlberechtigte 3 Stimmen.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich EU-Staatsbürger ab 16 Jahren in dem Wahlbezirk, in dem sie gemeldet sind und das Wahlrecht nicht durch Rechtsurteil verloren haben.
Bürgermeisterwerden direkt (nicht über eine Partei) gewählt. Kandidieren darf grundsätzlich jeder mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahre in der Stadt/Gemeinde in der sein Wohnsitz ist, wenn keine rechtlichen Hindernisse wie ein laufendes Strafverfahren vorliegen. Gewonnen hat der Kandidat, der mehr als 50% der Stimmen auf sich vereint. Bei mehreren Kandidaten kommt es am 28. September 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die am 14. September die meisten Stimmen haben.
Kandidaten, die sich für denKreistagzur Wahl stellen wollen, müssen EU-Bürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Landkreis wohnen.
Kandidaten, die sich für den Gemeinderat zur Wahl stellen wollen, müssen EU-Bürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.
Die Gemeinde Hille hat 9 Ortschaften, die in 15 Wahlbezirke aufgeteilt sind. Aus jedem Wahlbezirk werden die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen Mitglied des Gemeinderates, dessen Leiter der Bürgermeister ist. Somit besteht der Hiller Gemeinderat aus 31 Mitgliedern.
Die Partei, die in einer Ortschaft die meisten Stimmen bekommt, hat das Recht den Ortsvorsteher zu benennen.